Pflegegrad 2

Pflegegrad 2

Pflegegrad 2

Was ist Pflegegrad 2 – Definition

Pflegegrad 2 erhalten Versicherte, die ein Gutachter der Pflegekasse als in der Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt bewertet. Die Pflegebedürftigkeit muss für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Ist der Pflegegrad 2 zuerkannt, erhalten Versicherte entsprechende Pflegeleistungen.

Für gesetzlich Versicherte ist dafür ein Gutachter vom sogenannten Medizinischen Dienst (MD), ehemals als „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)“ bekannt, zuständig. Er berücksichtigt die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers mit Blick auf körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Bei privat Versicherten macht die Begutachtung die Firma MEDICPROOF.

Die Bewertung wird mithilfe von Punkten vorgenommen, die je nach Selbstständigkeit bzw. Unselbstständigkeit vergeben werden und als Grundlage für einen Pflegegrad dienen. Je unselbstständiger ein Versicherter ist, desto mehr Punkte erhält er und desto höher fällt der Pflegegrad aus. Diese Beurteilung kann entweder mittels Hausbesuch oder Aktenlage vorgenommen werden. Ergibt sich eine „besondere Situation“ wie ein Krankenhausaufenthalt, gibt es die Möglichkeit eines Eilverfahrens.

Übrigens: Der Pflegegrad 2 entspricht der früheren Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1. Heute gibt es fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 den niedrigsten und Pflegegrad 5 den höchsten Pflegebedarf kennzeichnet.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen

Die erste Voraussetzung für die Zuerkennung des Pflegegrad 2 ist ein Antrag auf einen Pflegegrad. Diesen stellen Sie direkt an Ihre Pflegeversicherung Ihrer Krankenversicherung. Sie brauchen nicht zu erwähnen, ob Sie Pflegegrad 2 anstreben, denn für die Beurteilung ist ein Gutachter zuständig.

Die Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dafür sind 27 bis 47,5 Punkte nötig, die der Gutachter im Rahmen seines Begutachtungsverfahrens ermitteln muss. Erst dann bekommt der Antragsteller den Pflegegrad 2 sowie die Leistungen von der Pflegekasse dafür.

Für die Begutachtung spielen verschiedene Kriterien, eingeteilt in Module, eine Rolle. So wird begutachtet, inwieweit der Antragsteller sich noch selbstständig fortbewegen und die Körperhaltung verändern kann (Mobilität), inwieweit er noch Gespräche führen, Bedürfnisse mitteilen und für sich selbst Entscheidungen treffen sowie sich zeitlich und örtlich orientieren kann (kognitive & kommunikative Fähigkeiten). Außerdem wird bewertet, wie oft der Betroffene Hilfe wegen aggressiven oder ängstlichen Verhaltens braucht (psychische Problemlagen), wie selbstständig er sich täglich waschen und pflegen kann (Selbstversorgung) oder selbstständig krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastung meistern kann – also welche Hilfe benötigt er beispielsweise bei Dialyse oder Verbandswechsel? Auch das Alltagsleben und soziale Kontakte werden bei der Bewertung unter die Lupe genommen und es wird eingeschätzt, wie gut der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen und Kontakte pflegen kann.

Alle sechs Module werden separat voneinander begutachtet und bewertet. Die Module haben eine unterschiedliche prozentuale Gewichtung:

  • Mobilität: 10 %
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 15 %
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15 %
  • Selbstversorgung: 40 %
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: 20 %
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 %

Die jeweilige Einzelpunktzahl ergibt dann eine Gesamtpunktzahl, die wiederum bestimmt, ob dem Betroffenen der Pflegegrad 2 zugesprochen wird. Bei Modul 2 und 3 wird nur das höchste Ergebnis gezählt und mit 15 % gewertet.

Tipp: Um dem Gutachter die Einschätzung des Pflegegrads, beispielsweise dem Pflegegrad 2, zu erleichtern, können Sie sich ein Pflegetagebuch anlegen. Darin halten Sie fest, wie viel Pflegeaufwand für Ihren Angehörigen nötig ist. Das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegebedarf zu ermitteln, und erhöht Ihre Chancen, den korrekten Pflegegrad samt Leistungen zuerkannt zu bekommen.

Pflegegrad 2: Wie hoch ist das Pflegegeld 2022?

Wird ein Versicherter mit Pflegegrad 2 zu Hause durch Angehörige oder Freunde gepflegt oder nimmt er eine professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, so hat der Betroffene Anspruch auf Pflegegeld bzw. auf Pflegesachleistungen. Außerdem stehen ihm Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationären Pflege zu.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

  • Pflegegeld: 316 € pro Monat
  • Pflegesachleistung: 724 € pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege: 689 € pro Monat
  • Kurzzeitpflege: 1.774 € pro Monat
  • Verhinderungspflege: 1.612 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege: 770 € pro Monat
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 € pro Monat
  • Pflegehilfsmittel, zum Verbrauch bestimmt: bis zu 40 € pro Monat
  • Hausnotruf: 25,50 € pro Monat
  • Wohnraumanpassung: 4.000 €
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € pro Monat

Pflegegrad 2 Leistungen: Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?

Pflegegrad 2 entspricht dem niedrigsten Pflegegrad, ab dem der Pflegebedürftige einen Anspruch auf sämtliche Pflegeleistungen der Pflegekasse hat. Manche Pflegeleistungen sind bei allen Pflegegraden gleich hoch, andere steigen mit der Pflegebedürftigkeit.

Seit 2017 erhalten Menschen mit oder ohne Demenz bei Pflegegrad 2 ein Pflegegeld, wenn sie durch Angehörige zu Hause gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen werden mit den Pflegekassen durch die ambulanten Pflegedienste direkt abgerechnet. Werden Betroffene sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, ist eine Kombinationsleistung (Pflegegeld + Pflegesachleistungen) möglich. Das Pflegegeld erhalten die Angehörigen dann jedoch nur noch anteilig. Wer selbst einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 pflegt, hat Anspruch auf kostenlose Pflegekurse.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten für eine Tages- und Nachtpflege Leistungssätze, die den ambulanten Sachleistungen entsprechen. Für bis zu vier Wochen ist außerdem ein Zuschuss für eine Kurzzeitpflege möglich, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Sollten die pflegenden Angehörigen krank sein oder in den Urlaub fahren, kann ein Versicherter mit Pflegegrad 2 außerdem einen Zuschuss für höchstens vier Wochen im Jahr für Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege erhalten. Seit 2017 gibt es auch für alle mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss, die eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen, statt zu Hause gepflegt zu werden.

Mit dem Entlastungsbetrag der Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 an Betreuungsgruppen für Hilfsbedürftige / leicht Demenzkranke teilnehmen oder Leistungen für eine Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Leistungen eines ambulanten Pflegediensts in Anspruch nehmen.

Bei Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige außerdem Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse für ein Hausnotrufsystem und medizinische Hilfsmittel.

Wer seine Wohnung altersgerecht umbauen lassen muss, hat bei Pflegegrad 2 Anspruch auf einen entsprechenden Zuschuss. Die Pflegekasse kann erneut einen Zuschuss gewähren, falls sich der Hilfebedarf vergrößern sollte. Diesen Zuschuss für eine altersgerechte Wohnraumanpassung gibt es übrigens auch, wenn ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 in eine WG einzieht. In einer WG steht den Bewohnern (höchstens vier) auch ein Zuschuss zu, um eine Organisationskraft einzustellen. Beratungstermine, zum Beispiel um ihre Pflegeversorgung zu optimieren oder die Wohnung umbauen zu lassen, bekommen Menschen mit Pflegegrad 2 von der Pflegekasse ebenfalls bezahlt.

Pflegegrad 2: Zeitaufwand

Seit 2017 ist für die Zuweisung eines Pflegegrades nicht mehr der Zeitaufwand entscheidend, Sie können diesen aber trotzdem in einem Pflegetagebuch festhalten. Möchten Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, beachten Sie folgende mögliche Zeitaufwände:

  • Körperpflege: Duschen, Waschen, Zahnhygiene, Frisieren, Gesichtspflege, Rasieren
  • Ernährung: Kochen, ggf. Portionieren der Nahrung in mundgerechte Stücke, langsames Essen
  • Toilettengang: Wasserlassen, Stuhlgang, ggf. Gang zur Toilette
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Treppensteigen, An- und Umziehen, ggf. Fahren zu Arztterminen, etc.

Bei jedem Pflegebedürftigen ist der Zeitaufwand für die Pflege unterschiedlich und individuell, auch Zeitaufwände bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 können sich unterscheiden. Lassen Sie Ihrem Angehörigen daher möglichst Zeit, seine Tätigkeiten noch selbst zu erledigen.

Achtung, nicht verwechseln: Pflegegrad 2 vs. Pflegestufe 2

Bis zur Pflegereform 2017 wurden die Pflegegrade noch als Pflegestufen bezeichnet. Die ehemalige Pflegestufe 2 entspricht dem heutigen Pflegegrad 4. Allgemein lässt sich folgende Übersicht anwenden:

  • Pflegegrad 1: Bisher keine Pflegestufe
  • Pflegegrad 2: Pflegestufe 0, Pflegestufe 1
  • Pflegegrad 3: Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegestufe 2
  • Pflegegrad 4: Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegestufe 3
  • Pflegegrad 5: Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Pflegestufe 3 mit Härtefall

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 2

1. Wie hoch ist das Pflegegeld für pflegende Angehörige?

Je nach Pflegegrad stehen Angehörigen 316 bis 901 € pro Monat zu. Bei Pflegegrad 2 sind es 316 €.

2. Bei welchen Kriterien bekommt man Pflegegeld?

Pflegegeld erhält jeder, der einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird.

3. Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?

Möchten Sie eine Haushaltshilfe engagieren, können Versicherte mit Pflegegrad 2 dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat verwenden.

4. Was muss für Pflegegrad 2 erfüllt sein?

Für Pflegegrad 2 muss eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen.

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