Patientenverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Personen vorsorglich bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, sollte es zu einem Fall der Entscheidungsunfähigkeit kommen. Somit wird der Wille des Patienten auch ohne konkrete Zustimmung weiterhin gewährt. Dies wird durch das Gesetz in § 1901a Absatz 1 Satz 1 BGB geregelt. Diese höchstpersönliche Willenserklärung dient vor allem dazu, dass Sie Ihren Willen in medizinischen Notständen weiterhin frei äußern können und dabei Ihre Angehörigen von schweren Entscheidungen entlasten.

Ist eine Vorsorgevollmacht das gleiche wie eine Patientenverfügung?

Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung wird bei einer Vorsorgevollmacht eine dritte Person dazu bevollmächtigt, im Fall einer Notsituation über alles oder bestimmte Aufgaben, die Sie und Ihre Gesundheit betreffen, zu entscheiden. Der Bevollmächtigte wird durch die Vorsorgevollmacht, auch unter Patientenvollmacht bekannt, zum Vertreter des Willen des Vollmachtgebers.

Mit der Patientenverfügung entscheidet der Patient vorab selbst, wie im Falle eines Unfalls oder Krankheit verfahren werden soll.

Sollte man eine Patientenverfügung beim Notar machen?

Bei Patientenverfügungen ist keine offizielle Beglaubigung durch einen Notar notwendig. Wirksam wird diese durch eine händische Unterschrift. Sie kann jederzeit geändert oder formlos widerrufen werden. Sollte der Patient nicht mehr in der Lage sein, eine nachvollziehbare Unterschrift zu leisten, kann diese jedoch durch einen Notar beglaubigt werden.

Was muss ich bei der Patientenverfügung beachten?

Die Verfügung muss schriftlich erfolgen und ist erst rechtens, wenn sie eigenhändig unterschrieben wurde. Der Verfügende muss zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung einwilligungsfähig, sowie volljährig (d.h. mindestens 18 Jahre alt) sein. Nichtig ist eine Verfügung, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder bereits widerrufen wurde.

Beim Ausfüllen einer Patientenverfügung sollten Sie typische Krankheitsfälle abdecken, bei denen die eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist (z.B. Koma, Hirnschäden, Demenz, unheilbare Krankheiten). Zu jeder Krankheit sollten Sie klar formulieren, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen und welche nicht. Sollten Sie dabei Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich am besten an einen Arzt, der evtl. bereits mit Ihrem Krankheitsbild bekannt ist.

Wie sieht eine korrekte Patientenverfügung aus?

Die Patientenverfügung muss den vollständigen Namen, das Datum und die Unterschrift des Patienten enthalten, um rechtlich wirksam zu sein. Um Ihren Willen bestmöglich umsetzen zu können, sollten Sie die Verfügung so konkret wie möglich formulieren.

Wo macht man eine Patientenverfügung?

Patientenverfügungen sind vorformulierte Formulare, welche auf verschiedenen Webseiten zum Downloaden und Ausdrucken zur Verfügung stehen. Mittlerweile können Sie auch über Online-Tools eine solche Verfügung für Patienten erlassen. Diese unterstützen Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen des Formulars. Trotzdem wird empfohlen, vor Ausfüllen einer Verfügung den Rat eines Arztes, zum Beispiel vom eigenen Hausarzt, und einer juristischen Beratung einzuholen. Die Kosten für eine solche Beratung übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht.

Benötigt man eine Patientenverfügung?

Sich für ein solches Vorsorgedokument und somit für ein eventuell frühzeitiges Ableben zu entscheiden, ist keine einfache und leichtfertige Entscheidung. Trotzdem können Sie mit der vorsorglichen Regelung eines evtl. eintretenden Unfall oder einem Krankheitsfall weiterhin bestimmen, wie in solch einer Situation mit Ihnen verfahren werden soll. Dabei sichern Sie nicht nur Ihren letzten Willen, sondern helfen auch Ihren Liebsten dabei, eine solch schwere Entscheidung für Sie treffen zu müssen. Ob Sie sich für oder gegen eine solche Maßnahme entscheiden, liegt jedoch ebenfalls in Ihrem Willen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Patientenverfügung

1. Wo macht man eine Patientenverfügung?

Einen Patienten Verfügung können Sie sich selbst online ausdrucken und ausfüllen oder Sie erstellen sie gemeinsam mit einem Arzt oder einer juristischen Beratung.

2. Wo bewahrt man eine Patientenverfügung auf?

Bewahren Sie die Patientenverfügung am besten zu Hause in einem sogenannten Vorsorgeordner auf, um im Falle einer Notsituation schnellen Zugriff auf die Verfügung zu erhalten und somit Ihren Willen zu gewähren.

3. Ist eine handgeschriebene Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, ob es sich hierbei um ein vorformuliertes Formular oder ein eigenes schriftliches Dokument handelt, spielt keine Rolle. Gültig wird die Verfügung mit Unterschrift des Patienten, eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend notwendig.

4. Ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar gültig?

Ja, sobald die Patientenverfügung händisch unterschrieben wurde, ist diese gültig. Eine Beglaubigung durch einen Notar wird nicht benötigt.

5. Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Bei der Vorsorgevollmacht wird die Entscheidung in einer Notsituation auf einen Dritten übertragen. Die Patientenverfügung umfasst den eigenen Willen in einer solchen Situation.

6. Was ist die beste Patientenverfügung?

Grundsätzlich wird empfohlen, eine solche vorgezogene Selbstbestimmung mit einem Arzt oder einer juristischen Beratung zu erstellen, um diese ausführlich und medizinisch eindeutig zu formulieren.

7. Wie viel kostet eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung selbst ist kostenlos im Internet erhältlich. Wenn Sie die Verfügung notariell beglaubigen wollen, fallen Kosten in eine Höhe von circa 60 Euro für die Beurkundung und circa zehn bis 20 Euro für die Beglaubigung an. Die Kosten der Beglaubigung sind von der Seitenanzahl abhängig. Rechnen Sie mit circa einem Euro pro Seite. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Beratungskosten für den zuständigen Juristen anfallen können.

8. Wo bekomme ich ein Formular für eine Patientenverfügung?

Das Formular zum Ausdrucken steht Ihnen auf zahlreichen Webseiten zum Download und Selbstausfüllen zur Verfügung. Sollten Sie die Verfügung mit einem Arzt oder Notar besprechen, stellen diese Ihnen das Formular in der Regel zur Verfügung.

9. Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Sollte Sie keine Patientenverfügung haben, entscheidet Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin gemeinsam mit dem zuständigen Arzt auf Grundlage des vermuteten Patientenwillens über die anstehenden Maßnahmen.

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