Umwandlungsanspruch
Unverbrauchte Sachleistungsanteile lassen sich in Budget für Entlastungsleistungen umwandeln.
Unverbrauchte Sachleistungsanteile lassen sich in Budget für Entlastungsleistungen umwandeln.
Sie erhalten eine persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.
Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, nicht genutzte Sachleistungen in bestimmte Unterstützungsangebote umzuwandeln. So lässt sich die häusliche Pflege individueller gestalten und an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Grundidee:
Mögliche Einsatzbereiche:
Der Umwandlungsanspruch eröffnet zusätzliche Handlungsspielräume und unterstützt eine bedarfsgerechte, flexible Versorgung im eigenen Zuhause.
Der Umwandlungsanspruch erlaubt Pflegebedürftigen, nicht verbrauchte Sachleistungsanteile in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umzuwandeln. Statt dass das ungenutzte Budget am Monatsende verfällt, steht es als flexibel einsetzbares Geld für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote zur Verfügung.
„Mit dem Umwandlungsanspruch verwandeln Familien ungenutztes Pflegebudget in handfeste Entlastung – ein echter Joker bei schwankendem Pflegebedarf.“
40 Prozent des ungenutzten Sachleistungsbetrags werden dem Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Die restlichen 60 Prozent verfallen, daher lohnt es sich, den Sachleistungsverbrauch genau zu planen.
Einmal beantragt, bleibt er bestehen, bis Sie ihn schriftlich widerrufen. Änderungen am Pflegegrad oder ein Pflegedienstwechsel sollten der Kasse aber gemeldet werden, damit die Berechnung stimmt.
Nein. Das zusätzliche Budget darf nur für nach Landesrecht anerkannte Dienstleister verwendet werden. Private Nachbarn oder Freunde müssen über einen Dienst abrechnen oder bleiben unbezahlt.
Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfallen sie. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob noch Budget übrig ist.
Ja. Auch wenn Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren, können ungenutzte Sachleistungsreste teilweise in den Entlastungsbetrag fließen. Das macht Ihr Gesamtbudget noch flexibler.
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