Pflegegeld
Monatliche Zahlung, wenn Angehörige oder privat angestellte Kräfte die Pflege zu Hause übernehmen.
Monatliche Zahlung, wenn Angehörige oder privat angestellte Kräfte die Pflege zu Hause übernehmen.
Sie erhalten eine persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung für Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Es richtet sich an Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Personen betreut werden.
Kernpunkte:
Pflegegeld stärkt die eigenverantwortliche Organisation der Pflege und trägt zur Entlastung pflegender Angehöriger bei.
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse. Es fließt, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen, Freund*innen oder privat angestellten Betreuungskräften versorgt werden und kein oder nur teilweise ein Pflegedienst eingesetzt wird.
„Pflegegeld ist kein Almosen – es ist eine verdiente Anerkennung für die häusliche Fürsorge, die Tag für Tag erbracht wird.“
Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Bei Pflegegrad 1 steht stattdessen der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Nein, Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und bleibt steuerfrei. Es mindert zudem nicht das Einkommen des Pflegenden.
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Versäumt man den Termin, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Bleibt der stationäre Aufenthalt unter 28 Tagen, wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum bis zu 50 Prozent weitergezahlt. Darüber hinaus ruht die Leistung.
Ja. Es lässt sich mit Pflegesachleistungen (Kombinationsleistung), Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege sowie steuerlichen Ermäßigungen kombinieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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