Pflegegeld

Monatliche Zahlung, wenn Angehörige oder privat angestellte Kräfte die Pflege zu Hause übernehmen.

Weißes Häkchen-Symbol – Senihelp24
Monatliche Auszahlung
Weißes Häkchen-Symbol – Senihelp24
Nur bei häuslicher Pflege
Weißes Häkchen-Symbol – Senihelp24
Ab Pflegegrad 2 verfügbar
Kostenfreie Beratung in nur 2 Minuten

Sie erhalten eine persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.

Thank you! We’ll get back to you soon

We have received your message and will get back to you as soon as possible. Our team is dedicated to providing the best support and we appreciate your patience.

Oops! Something went wrong while submitting the form.

Inhaltsverzeichnis

Pflegegeld einfach erklärt

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse. Es fließt, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen, Freund*innen oder privat angestellten Betreuungskräften versorgt werden und kein oder nur teilweise ein Pflegedienst eingesetzt wird.

Voraussetzungen

  • Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
  • Pflege erfolgt überwiegend im häuslichen Umfeld
  • Regelmäßige Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst werden nachgewiesen

So beantragen Sie Pflegegeld

  1. Pflegegrad festlegen lassen (MD-Begutachtung).
  2. Formular „Antrag auf Geldleistung“ bei der Pflegekasse einreichen.
  3. Kontoverbindung angeben, damit die Leistung direkt überwiesen wird.
  4. Beratungseinsätze fristgerecht durchführen und Bescheinigung an die Kasse senden.
„Pflegegeld ist kein Almosen – es ist eine verdiente Anerkennung für die häusliche Fürsorge, die Tag für Tag erbracht wird.“

Tipps, um das Pflegegeld optimal zu nutzen

  • Mit der Kombinationsleistung lässt sich Pflegegeld anteilig behalten, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt.
  • Pflegegeld kann mit dem Entlastungsbetrag verknüpft werden, um Haushaltshilfen zu finanzieren.
  • Auch bei Verhinderungspflege bleibt das Pflegegeld anteilig erhalten – so wird Vertretung bezahlbar.
  • Pflegen mehrere Personen, lässt sich das Pflegegeld im Verhältnis der tatsächlichen Pflegeanteile aufteilen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Geldleistung beantragt, aber Beratungseinsatz vergessen – die Kasse kürzt oder sperrt die Zahlung.
  • Pflegegrad steigt, Leistung nicht angepasst – immer nach Höherstufung automatisch neue Beträge prüfen.
  • Pflegegeld für private Rechnungen nutzen – besser gezielt für Pflegezwecke ausgeben und Belege sammeln, um Steuervorteile (§ 35a EStG) zu sichern.

Kurz-Checkliste für Angehörige

  • Antrag rechtzeitig stellen (Pflegegradbescheid abwarten)
  • Beratungseinsatz-Termine in den Kalender eintragen
  • Kontoauszüge und Pflegebelege sammeln
  • Einmal jährlich prüfen, ob sich der Pflegebedarf geändert hat

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Bei Pflegegrad 1 steht stattdessen der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Muss das Geld versteuert werden?

Nein, Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und bleibt steuerfrei. Es mindert zudem nicht das Einkommen des Pflegenden.

Wie oft findet der Beratungseinsatz statt?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Versäumt man den Termin, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Was passiert bei kurzfristiger Heimunterbringung?

Bleibt der stationäre Aufenthalt unter 28 Tagen, wird das Pflegegeld für diesen Zeitraum bis zu 50 Prozent weitergezahlt. Darüber hinaus ruht die Leistung.

Kann das Pflegegeld mit anderen Budgets kombiniert werden?

Ja. Es lässt sich mit Pflegesachleistungen (Kombinationsleistung), Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege sowie steuerlichen Ermäßigungen kombinieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Jetzt kostenlosen Beratungstermin buchen

Erhalte persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.

Thank you! We’ll get back to you soon

We have received your message and will get back to you as soon as possible. Our team is dedicated to providing the best support and we appreciate your patience.

Oops! Something went wrong while submitting the form.