Kurzzeitpflege
Befristete vollstationäre Pflege zur Überbrückung von Krisen, Reha oder Umbau zuhause.
Befristete vollstationäre Pflege zur Überbrückung von Krisen, Reha oder Umbau zuhause.
Sie erhalten eine persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte stationäre Pflegeform für Menschen, die vorübergehend nicht zu Hause betreut werden können. Sie kommt zum Einsatz bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen.
Typische Einsatzsituationen:
Leistungsmerkmale:
Kurzzeitpflege bietet eine wertvolle Unterstützung in Übergangsphasen und sichert eine lückenlose Versorgung bei zeitweiser Unterbrechung der häuslichen Pflege.
Kurzzeitpflege ist eine befristete, vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Sie kommt zum Einsatz, wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während Renovierungsarbeiten oder wenn Angehörige kurzfristig ausfallen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2; die Pflegekasse übernimmt einen festgelegten Jahresbetrag für Pflege- und Betreuungskosten.
„Kurzzeitpflege ist die Sicherheitsleine, wenn daheim vorübergehend gar nichts mehr geht.“
Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Tage können am Stück oder in mehreren Blöcken aufgeteilt werden, je nach Bedarf und Platz in der Einrichtung.
Ja. Nicht genutztes Verhinderungspflege-Budget lässt sich auf die Kurzzeitpflege übertragen und erhöht damit den verfügbaren Gesamtbetrag für stationäre Tage.
Die Pflegekasse übernimmt nur Pflege- und Betreuungskosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Pflegebedürftige selbst; viele Bundesländer bieten hierfür Zuschüsse an.
Pflegegrad-Bescheid, Versichertenkarte, Medikamentenplan, ärztliche Unterlagen, eventuell eine Vollmacht oder Betreuungsurkunde. Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Inkontinenzmaterial sollten mitgebracht werden.
Eine Verlängerung ist möglich, sofern Budget und freie Plätze vorhanden sind. Ist das Jahresbudget ausgeschöpft, müssen Pflegebedürftige oder Angehörige die Mehrkosten selbst tragen oder einen individuellen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Erhalte persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.