Kombinationsleistung
Erlaubt gleichzeitigen Bezug von anteiligem Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Erlaubt gleichzeitigen Bezug von anteiligem Pflegegeld und Pflegesachleistung.
Sie erhalten eine persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu verbinden. So können Pflegebedürftige sowohl Angehörige als auch professionelle Pflegedienste in die Versorgung einbinden.
Grundprinzip:
Vorteile:
Die Kombinationsleistung unterstützt eine selbstbestimmte Pflegeorganisation und sorgt für mehr Handlungsspielraum im Alltag.
Die Kombinationsleistung erlaubt es Pflegebedürftigen, einen Teil ihres Sachleistungsbudgets für den ambulanten Pflegedienst einzusetzen und den übrigen Prozentsatz als anteiliges Pflegegeld auszahlen zu lassen. Sie eignet sich besonders, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen, aber ergänzend fachliche Unterstützung wünschen.
„Die Kombinationsleistung ist die goldene Mitte zwischen Pflegedienst und Angehörigenpflege – flexibel, transparent und fair.“
Ja. Sie entscheiden zusammen mit dem Pflegedienst, wie viele Leistungen benötigt werden. Die Pflegekasse errechnet daraus den Pflegegeldrest.
Nein. Der Pflegedienst reicht seine Leistungen ein, und die Kasse kalkuliert automatisch den verbleibenden Geldbetrag. Änderungen wirken sich im nächsten Abrechnungsmonat aus.
Übersteigt der Pflegedienst das Budget, zahlen Pflegebedürftige den Differenzbetrag privat. Das Pflegegeld ruht dann vollständig.
Ja. Unverbrauchte Sachleistungsreste lassen sich zu 40 % in Entlastungsleistungen umwandeln, um Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter zu finanzieren.
Nein. Das anteilige Pflegegeld bleibt ebenso steuerfrei wie das volle Pflegegeld. Rechnungen des Pflegedienstes können zudem als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.
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