Entlastungsbetrag
Pauschale für haushaltsnahe Dienste oder Alltagsbegleiter; steht allen Pflegegraden zu.
Pauschale für haushaltsnahe Dienste oder Alltagsbegleiter; steht allen Pflegegraden zu.
Sie erhalten eine persönliche Beratung zur 24h-Betreuung – individuell & unverbindlich.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung für Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld betreut werden. Er dient dazu, zusätzliche Unterstützung zu finanzieren und pflegende Angehörige zu entlasten.
Typische Einsatzmöglichkeiten:
Besonderheiten:
Der Entlastungsbetrag schafft spürbare Entlastung im Alltag und hilft, Pflege zu Hause langfristig sicherzustellen.
Der Entlastungsbetrag ist eine pauschale Geldleistung der Pflegekasse für alle Pflegegrade. Familien können damit anerkannte Unterstützungsangebote wie Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Fahr- oder Betreuungsdienste bezahlen und so pflegende Angehörige entlasten.
„Der Entlastungsbetrag ist das Schweizer Taschenmesser für pflegende Angehörige – flexibel, zweckgebunden und jedes Jahr erneut verfügbar.“
Nein. Er steht automatisch jedem Pflegegrad zu. Allerdings müssen Sie eine Rechnung eines anerkannten Dienstleisters einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit die Pflegekasse den Betrag auszahlt.
Unverbrauchte Mittel können bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres gesammelt werden. Danach verfallen sie. Ein prüfender Blick auf das Restbudget lohnt sich also spätestens im Frühjahr.
Nur, wenn die Hilfe von der Pflegekasse anerkannt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt. Barzahlungen ohne Beleg werden nicht erstattet.
Ja. Der Betrag ist flexibel aufteilbar. Sie können einen Teil für Haushaltshilfe und den anderen für stundenweise Betreuung einsetzen, solange die Gesamtsumme das monatliche Budget nicht übersteigt.
Absolut. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag können parallel genutzt werden. Der Entlastungsbetrag schmälert keine anderen Budgets und bietet somit zusätzliche finanzielle Entlastung.
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